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Farbkennzeichnung Gasflaschen

Die Norm stellt ein System der Farbkennzeichnung von Gasflaschen dar, das eine zusätzliche Information über die Eigenschaften des Gaseinhaltes (giftig, brennbar, oxidierend, inert) liefert. Diese sind bereits erkennbar, wenn der Gefahrgutaufkleber wegen zu großer Entfernung noch nicht lesbar ist.

Die verbindliche Kennzeichnung des Gaseinhalts erfolgt auf dem Gefahrgutaufkleber.

Die Farbkennzeichnung nach Norm ist nur für die Flaschenschulter festgelegt, außer bei medizinischen Gasen. In diesem Fall ist der zylindrische Teil weiß.

Gase und Gasgemische werden nach der allgemeinen Regel gekennzeichnet. Gebräuchliche Gase für industrielle und medizinische Anwendung sowie Gasgemische für Inhalation sind speziell gekennzeichnet.

Im Falle von medizinischen Gasgemischen für die Inhalation, welche weniger als 1.000 ppm (V/V) NO (Stickstoffmonoxid) in Stickstoff enthalten, wird eine besondere Farbe – Türkisblau – auf der Flaschenschulter verwendet.

Die zwei Hauptkomponenten der Gasgemische können alternativ ringförmig auf der Schulter gekennzeichnet werden. Auf die nach DIN mögliche Kennzeichnung durch Quadranten auf der Schulter wird verzichtet.

Die Farbe des zylindrischen Flaschenmantels ist in der Norm (bis auf medizinischen Gase) nicht festgelegt. Um eine möglichst einheitliche Zuordnung zu Haupteinsatzgebieten zu erleichtern, haben die Mitgliedsfirmen des Industriegaseverbandes zusätzlich zu den Medizingasen folgende Farbgebung vereinbart:

  • Industriegase: Grau oder die gleiche Farbgebung wie die Schulter, jedoch nicht weiß.
  • Sonder-/Spezialgase: Nicht festgelegt
  • Medizin-/Inhalationsgase: Weiß
  • Atemluftflaschen, die von Feuerwehren und Rettungsdiensten eingesetzt werden, haben i. d. R. eine gelbe bzw. rote Leuchtwarnfarbe.



Prospekt "Farbkennzeichnung von Gasflaschen" (PDF 871 KB)

Farbkennzeichnung Gasflaschen